Trinkwasserhygiene Rhein-Main: Koordination und fachgerechte Sanierung

Trinkwasserhygiene für Wohnanlagen, WEGs und Gewerbe.
Strukturiert begleitet und fachgerecht saniert.

Strukturiert begleitet. Fachgerecht umgesetzt.

Wir unterstützen Hausverwaltungen, WEGs, Eigentümer und Gewerbekunden bei technischen und organisatorischen Fragen rund um die Trinkwasserhygiene – von der ersten Einschätzung der Trinkwasserinstallation über die Abstimmung notwendiger Schritte bis zur fachgerechten Umsetzung von Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen. 

Probennahmen, Laboruntersuchungen und Risikoabschätzungen erfolgen, soweit erforderlich, durch dafür qualifizierte bzw. zugelassene externe Stellen. Die Auswahl und Beauftragung dieser Stellen erfolgt neutral und unabhängig von einer späteren technischen Umsetzung. So bleiben Bewertung und Maßnahmenempfehlung klar von der ausführenden Sanierung getrennt. 

Wir übernehmen anschließend die technische Prüfung, Planung und Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen – fachgerecht, nachvollziehbar dokumentiert und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 

Leistungen im Überblick: 

Unsere Leistungen

Humburg Haustechnik übernimmt die technische Begleitung und Umsetzung. Probenahmen und Laboruntersuchungen erfolgen durch externe Stellen, um Bewertung und Sanierung zu trennen.

Technische Begleitung Humburg

  • 1. Ersteinschätzung der Trinkwasserinstallation 
  • 2. Koordination notwendiger nächster Schritte  
  • 3. Abstimmung mit Verwaltung, Betreiber und externen Stellen 
  • 4. Technische Dokumentation der ausgeführten Arbeiten  

Externe Prüfung & Risikoabschätzung Externe

  • 1. Probenahme durch qualifizierte externe Stellen
  • 2. Laboruntersuchung durch zugelassene Untersuchungsstellen 
  • 3. Systemische Untersuchung auf Legionella spec. nach TrinkwV
  • 4. Unabhängige Risikoabschätzung ohne Bindung an die spätere Ausführung  

Fachgerechte Sanierung Humburg

  • 1. Spül- und Desinfektionsmaßnahmen nach Vorgabe
  • 2. Rückbau von Totleitungen und stagnationsgefährdeten Bereichen  
  • 3. Erneuerung belasteter Rohrleitungsabschnitte
  • 4. Unterstützung bei Nachbeprobung und Wiederinbetriebnahme 

Qualifizierte Fachkräfte für Trinkwasserhygiene

Für die technische Umsetzung verfügt unser Team über Qualifikationen nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A – die höchste Qualifikationsstufe für Planung, Bau und Betrieb Trinkwasser-Installationen.

Benedikt Peters

Benedikt Peters

Meister Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

VDI/DVGW 6023 Kat. A VDI 4704 Kat. A VDI 4645 Meister
Dennis Ickstadt

Dennis Ickstadt

Geschäftsführer Humburg Haustechnik GmbH

VDI/DVGW 6023 Kat. A VDI 4645 Kältetechnik Kat. 1 Meister
Unsere Stärke liegt in der praktischen Umsetzung

Unsere Stärke liegt in der praktischen Umsetzung

Wenn aus Untersuchung oder Risikoabschätzung konkrete Maßnahmen entstehen, sind wir der richtige Fachbetrieb für die fachgerechte Ausführung. Besonders im Bereich der Strangsanierung verfügen wir über Erfahrung in bewohnten und unbewohnten Bestandsobjekten. Auch bei Anforderungen im Zusammenhang mit Asbest sind wir mit vorhandener Sachkunde nach TRGS 519 entsprechend aufgestellt.

Untersuchungspflichten auf einen Blick

Als Betreiber einer Trinkwasseranlage tragen Sie persönliche Verantwortung – dokumentiert und nachvollziehbar.

1

Untersuchungspflicht bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Zentrale Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder Gewerbeobjekten können untersuchungspflichtig sein – besonders bei mehr als 400 Litern Speichervolumen oder mehr als 3 Litern Leitungsinhalt.

2

Regelmäßige Untersuchungsintervalle

In vielen Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen mit zentraler Warmwasserbereitung ist die Legionellenprüfung mindestens alle drei Jahre erforderlich. Bei Neuanlagen, öffentlichen Gebäuden oder auffälligen Befunden können kürzere Intervalle gelten.

3

Maßnahmenwert & Meldepflicht

Wird bei der Legionellenprüfung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht, müssen Betreiber unverzüglich handeln. Dazu gehören je nach Befundlage Meldung an das Gesundheitsamt, Ursachenklärung, Schutzmaßnahmen und eine unabhängige Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV.

4

Dokumentation & Nachweise

Untersuchungsergebnisse und Maßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren und in der Regel zehn Jahre aufzubewahren. Eine saubere Dokumentation schafft Sicherheit gegenüber Gesundheitsamt, Verwaltung, Eigentümern und Nutzern.

FÜR VERWALTER UND BETREIBER

Ihr Vorteil

Klare Zuständigkeiten. Kurze Wege. Fachgerechte Umsetzung.

Sie erhalten einen strukturierten Ablauf mit sauber abgestimmten Schritten und einem verlässlichen Ansprechpartner für die technische Umsetzung. So lassen sich notwendige Maßnahmen im Bereich Trinkwasserhygiene sicher, effizient und praxisgerecht umsetzen.

WIR BETREUEN

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Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Rhein-Main-Gebiet

In Pflege- und Senioreneinrichtungen haben Bewohnerinnen und Bewohner ein erhöhtes Infektionsrisiko bei kontaminiertem Trinkwasser. Wir betreuen ausgewählte Häuser in der Region mit Verständnis für den laufenden Pflegebetrieb und die rechtlichen Pflichten als Betreiber einer Großanlage.
VDI 6023 Kat. A Sachkunde im Haus
TrinkwV § 14b Großanlagen-Erfahrung
21 Jahre Region Rhein-Main

Betroffen sein können Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, zum Beispiel in vermieteten Mehrfamilienhäusern, WEG-Objekten, Wohnanlagen, Gewerbeobjekten oder öffentlichen Gebäuden. Eine Großanlage liegt in der Regel vor, wenn der Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter Speichervolumen hat oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle vorhanden sind. Ein- und Zweifamilienhäuser sind in der Regel nicht betroffen. 

Bei vielen vermieteten Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen mit zentraler Warmwasserbereitung ist die systemische Untersuchung auf Legionellen mindestens alle drei Jahre erforderlich. Bei öffentlichen Gebäuden, Neuanlagen, besonderen Nutzungen oder auffälligen Befunden können kürzere Intervalle oder zusätzliche Untersuchungen notwendig sein. Bei neu in Betrieb genommenen Anlagen ist die erste Untersuchung auf Legionella spec. grundsätzlich innerhalb von 3 bis 12 Monaten nach Inbetriebnahme durchzuführen.  

Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml Legionella spec. erreicht, muss der Betreiber unverzüglich handeln. Dazu gehören je nach Befundlage die Meldung an das Gesundheitsamt, die Ursachenklärung, geeignete Schutzmaßnahmen und eine Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV. Die Risikoabschätzung erfolgt unabhängig und ohne Bindung an eine spätere Sanierung 

Die Probennahme erfolgt nicht durch Humburg Haustechnik, sondern über eine zugelassene Untersuchungsstelle. Wir unterstützen bei der Terminabstimmung, bereiten die Anlage technisch vor und begleiten den Ablauf vor Ort, damit die Untersuchung reibungslos durchgeführt werden kann.

Die Kosten hängen vom Objekt und vom Umfang ab: Anzahl der Probenahmestellen, Größe der Trinkwasseranlage, Zugänglichkeit, Befundlage und möglicher Sanierungsbedarf. Eine belastbare Einschätzung ist meist erst nach einer technischen Ersteinschätzung oder nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse möglich. 

Wer Betreiberpflichten nicht erfüllt, riskiert behördliche Maßnahmen und je nach Verstoß auch Bußgelder nach der Trinkwasserverordnung. Noch wichtiger ist die Verantwortung gegenüber Mietern, Bewohnern oder Nutzern: Werden Untersuchungen, Meldungen oder Schutzmaßnahmen versäumt, kann das im Schadensfall haftungsrechtliche Folgen haben. 

Nein. Risikoabschätzungen erfolgen durch unabhängige geeignete Fachstellen und getrennt von der späteren Sanierung. Humburg Haustechnik unterstützt technisch, koordiniert bei Bedarf die nächsten Schritte und übernimmt anschließend die fachgerechte Umsetzung empfohlener Maßnahmen. 

Wir prüfen die Trinkwasserinstallation technisch, bewerten auffällige Anlagenbereiche aus handwerklicher Sicht und setzen empfohlene Maßnahmen fachgerecht um. Dazu können zum Beispiel Spülmaßnahmen, Anpassungen an der Zirkulation, Rückbau von Totleitungen, Austausch belasteter Leitungsabschnitte oder Strangsanierungen gehören. 

Nicht immer in gleicher Form. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von Befundhöhe, Anlagenzustand, Nutzung und Bewertung der Trinkwasserinstallation ab. Häufig werden zunächst Ursachen gesucht, Schutzmaßnahmen festgelegt und technische Mängel bewertet. Daraus ergeben sich dann die passenden Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen. 

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